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Hallo liebes Finanzamt

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Ein paar Tausend Euro gefällig? Nein, ich bin kein wohltätiger arabischer Prinz, der sein Geld an weniger Begünstigte verschenken möchte, und ich will auch niemandem irgendwelche skurrilen Geschäftsideen aufdrücken. Ich will lediglich mein Studium von der Steuer absetzen.

Man kann ja über das deutsche Bildungssystem denken, was man möchte, aber die Begriffe „Steuern“, „Steuererklärung“, „Versicherung“ etc. waren in meiner Schulzeit eher Mangelware. Anfang 2015 hat die damals 17-jährige Naina aus Köln mit ihrem Tweet “Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann ‘ne Gedichtsanalyse schreiben. In 4 Sprachen“ eine öffentliche Bildungsdebatte ausgelöst und wurde daraufhin von sämtlichen Kölner Medien zu Interviews eingeladen. Na ja, Unrecht hatte sie ja nicht.

Einige Anbieter scheinen sich dieser Unwissenheit annehmen zu wollen. Ob auf Facebook, Google, bei In-App-Ads oder als klassische Fernsehwerbung: Immer wieder versprechen ominöse Dienstleister, Studierenden ganz viel Geld wiederzubeschaffen. Mal ist von 4.000, mal von 6.000, mal sogar von 10.000 Euro die Rede.

Was im ersten Moment sehr suspekt klingt, ist gar nicht so falsch: Grundsätzlich können Studierende sämtliche Kosten für ihr Studium von der Steuer absetzen – und erhalten dann, sobald sie berufstätig sind, entsprechende Steuerminderungen. Das schließt Studiengebühren mit ein, aber auch sämtliche Ausgaben für Bücher, Laptops, Handys etc., Fahrten zur Uni, zur Bibliothek und zum Arbeitsplatz, Auslandssemester, studien- oder berufsbedingte Umzüge und noch einiges mehr.

Steuererklärung: Nervig, aber kann sich lohnen

Natürlich hängen damit auch einige Bedingungen und Einschränkungen zusammen. Zum einen lassen sich Kosten aus einer „Erstausbildung“, also zum Beispiel dem Bachelorstudium oder der Berufsausbildung direkt nach dem Schulabschluss, nur für das jeweils laufende Jahr absetzen. Das bedeutet, wenn man in diesem Jahr aufgrund zu geringer Einnahmen gar keine Steuern bezahlt hat, kann man auch nichts absetzen. Lediglich Kosten aus der Zweitausbildung, also beispielsweise dem Masterstudium, lassen sich unbegrenzt zeitlich aufschieben. Dafür ist jedoch ein „Verlustvortrag“ notwendig: Man muss dem Finanzamt quasi beweisen, dass man durch das Studium mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.

Das bedeutet konkret: Wer im Master studiert oder vor seinem Bachelor eine Berufsausbildung gemacht hat, einen längeren Wege zur Uni und/oder Arbeit hat, noch möglichst viele Kassenzettel, Rechnungen und Kontoauszüge zuhause rumfliegen und in den letzten Jahren nicht besonders viel verdient hat, sollte es sich mal demnächst mal bei schlechtem Wetter mit 1, 2, 3 Flaschen Wein und seiner Steuererklärung gemütlich machen.

Diese lässt sich grundsätzlich nach aktuellem Stand für vier Jahre rückwirkend noch erstellen, vorausgesetzt, man hat in diesen Jahren nicht schon eine Steuererklärung eingereicht. Es gibt einige Online Anbieter, bei denen man (deutlich verständlicher als mit dem offiziellen Tool „ELSTER“) seine Ausgaben und Einnahmen eintragen und auch gegen eine Gebühr direkt an das Finanzamt übermitteln lassen kann. Werbung gehört hier nicht hin, also: Einfach mal googlen.

Ein leidiges Thema

Ja, ich weiß: Alles gar nicht so einfach mit den Steuern – zusätzliche Recherche ist obligatorisch! In jedem Fall ist aber die Option, sich die Kosten für sein Studium zumindest anteilig zurückzuholen, etwas, von dem jeder Studierende wissen sollte. Das heißt nicht, dass man damit rechnen kann, einen fünfstelligen Betrag ausgezahlt zu bekommen, aber schaden kann das Ganze in jedem Fall nicht: Lernen, wie man eine Steuererklärung macht, muss jeder Studierende früher oder später sowieso.