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Kabinett verabschiedet Entwurf zu neuem Hochschulgesetz

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Das neue Hochschulgesetz soll mehr Selbstständigkeit für die Universitäten schaffen. Am vergangenen Dienstag verabschiedete die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Es soll mehr Autonomie für die Hochschulen geben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett der Landesregierung vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht. Das neue Hochschulgesetz soll bis zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten.

Mehr Selbstständigkeit für Hochschulen

„Das Gesetz befreit die Hochschulen von zentraler Steuerung durch das Land und von unnötigem bürokratischem Aufwand“, erklärte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. So sollen gesetzliche Rahmenvorgaben für Lehre und Studium aus dem neuen Hochschulgesetz verschwinden. Auch soll die Reform das Bauen auf dem Campus für die Universitäten erleichtern. Gleichzeitig möchte die Landesregierung die Zahl von Studienabbrechern verringern. So sollen Studienbewerber künftig ihre Fähigkeiten und Interessen in Online-Selbsttests überprüfen können.

Einführung von Anwesenheitspflichten wieder möglich

Einige Teile der Reform stoßen jedoch auch auf Kritik. Der Kölner AStA befürchtet eine Bevormundung von Studierenden, denn das neue Gesetz würde den Hochschulen erlauben, wieder Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen einzuführen. Außerdem sollen die Universitäten künftig konkrete Vereinbarungen zum Studienverlauf mit Studierenden treffen können.
„Wir erkennen im Gesetzesentwurf eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber der Lebensrealität von Studierenden”, so Lena Snelting, Politikreferentin des Kölner AStAs. „In Köln etwa müssen laut Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes 78 Prozent aller Studierenden arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie müssen entlastet und nicht noch stärker gegängelt werden.”

Demokratische Mitbestimmung bleibt erhalten

Anders als zu Beginn des Jahres angekündigt, möchte die Landesregierung die sogenannten Studienbeiräte an den Hochschulen erhalten. Diese bestehen zur Hälfte aus Studierenden und dürfen zum Beispiel bei Beschlüssen zur Studien- und Prüfungsordnungen mitentscheiden. Hier können Studierende auch künftig mitbestimmen, beispielsweise über die Einführung von Anwesenheitspflichten.