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Uni- Wahlen: Die Gremien und ihre Aufgaben

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Bei den anstehenden Wahlen wird nicht nur das neue Studierendenparlament gewählt, sondern auch die Vertreter für vier verschiedene Gremien. Was das für Gremien sind und welche Aufgaben sie haben, erklärt euch bonnFM.

Zwischen dem 14. und 17. Januar wird an der Uni Bonn wieder gewählt. Für viele dreht sich die Wahl hauptsächlich um das Studierendenparlament und die Frage, welcher Liste man am besten seine Stimme geben sollte. Dabei wählen wir in dieser Woche auch studentische Vertreter für insgesamt vier Gremien, die alle Einfluss auf unser alltägliches Leben an der Uni nehmen. Weil auf den ersten Blick gar nicht so leicht zu verstehen ist, welches Gremium für welche Aufgabe zuständig ist, erklären wir euch hier kurz, knapp und einfach die folgenden Gremien, für die studentische Vertreter gewählt werden und was ihre Aufgaben sind.

Der Senat

Der Senat besteht aus Vertretern der Professoren, Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung. Er repräsentiert somit alle vier Interessengruppen der Universität. Damit ist der Senat das höchste Selbstverwaltungsorgan der Uni Bonn. Im Senat wird über alles diskutiert, was in der Uni passiert; direkten Einfluss kann er jedoch nicht nehmen, denn der Senat ist kein Entscheidungsorgan. Unterschätzen sollte man dieses Gremium jedoch nicht, denn der Senat kann beispielsweise das Rektorat zu einer Stellungnahme zwingen und somit indirekt sehr viel Einfluss ausüben.

Die Fakultätsräte

Die Uni Bonn besteht aus sieben Fakultäten und dem BZL (Bonner Zentrum für Lehrerbildung). Jede von ihnen hat einen eigenen Fakultätsrat, der ähnlich funktioniert wie der Senat. In den Fakultätsräten sitzen ebenfalls Vertreter der Professoren, Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung. Auch hier werden Vorgänge innerhalb der Fakultät besprochen, um so ein Stimmungsbild jeder Interessengruppe zu erhalten. Die Fakultätsräte bestimmen außerdem noch über die Fakultätsordnungen.

Das Wahlgremium zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Neben studentischen Vertretern für den Senat und die Fakultätsräte werden auch Repräsentanten für das Wahlgremium zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Diese Wahl betrifft nur Studentinnen, Männer dürfen an der Wahl nicht teilnehmen. Auch das Wahlgremium besteht aus Vertretern aller vier Interessensgruppen.

Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Auch hier wird, ähnlich wie bei den Fakultätsräten, nur innerhalb der eigenen Fakultät gewählt. So entsteht ein Gremium aus 8 Mitgliedern, bestehend aus je einem Repräsentanten jeder Fakultät und des BZL. Dieses Gremium ist dafür verantwortlich, die Interessen der studentischen Hilfskräfte zu vertreten und sich für sie einzusetzen. Die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ist also vergleichbar mit einem Personalrat.