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Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch über die geplanten Änderungen am Hochschulgesetz

Lesezeit: 4 Minuten

Die Landesregierung plant, das Hochschulgesetz zu reformieren. Wir haben mit Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch über Anwesenheitspflicht und demokratische Mitbestimmung an der Uni und andere mögliche Änderungen im Hochschulgesetz gesprochen. Im Folgenden: das vollständige Interview.

bonnFM: Herr Dr. Hoch, was halten Sie vom geplanten neuen Hochschulgesetz?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Zunächst versucht das neue Hochschulgesetz Eines zu vermitteln: Mehr Autonomie für die Universitäten. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Entwicklung, denn vieles wird damit den Hochschulen selbst überlassen, zum Beispiel beim Bauen. Da sind wir bisher sehr eingeschränkt, weil wir bei der Infrastrukturentwicklung vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb abhängig sind. Wenn wir hier in Zukunft ein bisschen mehr Freiheit hätten – und auch die entsprechenden Ressourcen – dann könnten wir viele bauliche Mängel, die von Studierenden, Angestellten und Lehrenden beklagt werden, beseitigen. Und andere Rahmenvorgaben, sollen auch wegfallen.

bonnFM: Wie zum Beispiel der Landeshochschulentwicklungsplan?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Zum Beispiel.

bonnFM: Wurde die Universität am Gesetzgebungsprozess beteiligt?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Ja, in einer Stellungnahme konnten wir unsere Kommentare und Bedürfnisse zum Reformvorhaben formulieren. Außerdem hat sich auch die Landesrektorenkonferenz der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zum Gesetzesentwurf positioniert. Natürlich haben auch Vorgespräche stattgefunden. Insgesamt hatten wir schon den Eindruck, dass die Landesregierung hier auch auf die Hochschulen eingeht und die positiven Anmerkungen und auch die Kritiken der Universitäten ernst nimmt. Wie sich das am Ende auswirken wird, werden wir dann sehen.

Anwesenheitspflicht?

bonnFM: Eine große Befürchtung der Studierenden betrifft ja die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht. Bedeutet dies, dass es bald wieder sanktioniert wird, wenn Studierende der Uni fernbleiben?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Fürs Erste würde das geplante Hochschulgesetz ja nur das Verbot einer Anwesenheitspflicht abschaffen. Die Universitäten dürfen dann selbst entscheiden, ob sie tatsächlich wieder eine Anwesenheitspflicht einführen wollen.
Meine eigene Position und die des Rektorats ist, dass wir hier eine sinnvolle Lösung im Dialog mit den Studierenden und Lehrenden finden müssen, die wir dann in der Grundordnung der Universität verbindlich regeln. Ich halte es für wichtig, dass diese Entscheidung eben nicht von Lehrkraft zu Lehrkraft, sondern in gemeinsamer Absprache in den Universitätsgremien getroffen wird. Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass dies nun in der Autonomie der einzelnen Hochschulen liegt.

bonnFM: Gibt es da schon eine Tendenz, wie so eine verlässliche Regelung aussehen wird?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Das muss von den einzelnen Lehrveranstaltungen gemacht werden. Im Übrigen ist das ja eine Diskussion, die wir auch schon in der Vergangenheit hatten. In manchen Veranstaltungen, wie etwa Seminaren, kann so eine Anwesenheitspflicht vielleicht sinnvoll sein, da die Studierenden dort ja auch gegenseitig voneinander profitieren.
Und dann gibt es andere Arten von Veranstaltungen, da ist die Anwesenheitspflicht vielleicht nicht unbedingt nötig. Aber wie gesagt: das sollte, wie auch schon in der Vergangenheit, von der Art der Veranstaltung abhängig gemacht werden. Am Ende müssen sich hier alle Beteiligten zusammensetzen und einen Entschluss fassen.

bonnFM: Also Anwesenheitspflicht in Seminaren, aber nicht in Vorlesungen?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Soweit würde ich jetzt nicht gehen wollen und eine generelle Regel aufstellen. Das Schöne an diesem Modell ist, dass wir die Dinge selbstständig innerhalb der Universität regeln können. Ich glaube, das geht nur, wenn sich alle Beteiligten zusammensetzen und überlegen, was für die jeweiligen Veranstaltungen das Sinnvollste und Sachgerechteste ist. Aber bisher haben wir immer im Dialog eine Lösung finden können und ich denke, dass das auch in der Zukunft der Fall sein wird.

bonnFM: Angenommen, die Anwesenheitspflicht wird wieder eingeführt: Wie wollen Sie sicherstellen, dass Studierende, die ihr Studium mit Nebenjobs finanzieren oder Kinder oder Angehörige pflegen müssen, nicht benachteiligt werden?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Chancengleichheit ist ein wichtiges Thema an der Universität und da müssen wir, wie andere Universitäten auch, auf diesem Weg noch viele Überlegungen anstellen, wie wir diese auch tatsächlich garantieren können. Die Veranstaltungen, die hier jetzt im Fokus liegen, müssen daher sachgerecht organisiert werden. Und deswegen ist es wichtig – ich komme noch einmal darauf zurück – dass alle Beteiligten sich verständigen. Ich bin aber grundsätzlich optimistisch, dass es uns gelingen wird, die Veranstaltungen so zu organisieren, dass die Chancengleichheit gewahrt wird.

Zivilklausel, Studienverlaufsvereinbarungen, Studienbeiräte und SHK-Räte?

bonnFM: Aus dem neuen Gesetz soll ja die Zivilklausel gestrichen werden. Heißt das, es wird an der Universität Bonn bald zu militärischen Zwecken geforscht?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Ich denke nicht. (lacht) Wir wollen hier eigentlich nicht von unserer jetzigen Politik abrücken. Die Streichung der Zivilklausel bedeutet ja zunächst nur, dass die einzelnen Universitäten dies in Zukunft selbst regeln können, also dass die Verpflichtung wegfällt. Eine solche Zivilklausel – und dahinter steht ja auch der Einsatz für die Demokratie und eine humane Gesellschaft – kann im Übrigen dann auch in der Grundordnung der Universität geregelt werden. Ich denke, dass wir uns hier an der Universität Bonn einig sind, dass wir keine Kriegsforschung wollen.

bonnFM: Der Gesetzesentwurf sieht ja auch sogenannte Studienverlaufsvereinbarungen vor. Was die jedoch genau bedeuten, lässt der Entwurf offen. Wird es solche Studien-Fahrpläne mit Ihnen geben?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Wir sehen solche Studienverlaufsvereinbarungen eher kritisch und würden uns hier dem kritischen Kommentar der Studierenden anschließen. Wir haben das intern in den Gremien besprochen und sind zum Schluss gekommen, dass es nicht einfach ist, mit so einer Verlaufsplanung Studienzeiten tatsächlich zu reduzieren. Im Gegenteil, diese könnten sogar dazu führen, dass Studierende unter noch größeren Druck geraten. Das haben wir im Übrigen auch so in unserer Stellungnahme zum Hochschulgesetz geschrieben.

bonnFM: Der Gesetzesentwurf erlaubt außerdem die Abschaffung der Studienbeiräte. Studienbeiräte bestehen zur Hälfte aus Studierenden und dürfen zum Beispiel bei Entschlüssen zur Studien- und Prüfungsordnung mitentscheiden. Sind die Studienbeiräte mit dem neuen Hochschulgesetz an der Universität Bonn gefährdet?

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Nein, denn die Studienbeiräte haben wir in der Vergangenheit eigentlich als sehr positives Instrument beurteilt, das heißt, die würden wir gerne erhalten. Von Rektoratsseite aus haben wir uns hier eindeutig auf die Seite der Studierenden gestellt.

bonnFM: Wie sieht es mit den SHK-Räten aus? Diese dürfen ja auch voraussichtlich mit dem neuen Hochschulgesetz abgeschafft werden.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hoch: Über die SHK-Räte haben wir noch nicht gesprochen. Da müssen wir innerhalb der Universität die Diskussion noch aufnehmen. Außerdem steht ja noch gar nicht fest, wie das Gesetz am Ende aussehen wird.