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Bild: Louisa Schmökel / bonnFM

Studierende gehen gegen Anwesenheitspflicht und Studienverlaufsvereinbarungen auf die Straße

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Unter dem Hashtag #NotMyHochschulgesetz protestierten Studierende aus NRW vergangenen Samstag in Köln gegen die geplante Reform des Hochschulgesetzes. bonnFM war für euch am Start!

Vergangenen Samstag protestierten Studierende unter dem Hashtag #NotMyHochschulgesetz gegen das geplante Reformvorhaben der schwarz-gelben Landesregierung. Ein neues Hochschulgesetz soll den Universitäten mehr Autonomie zugestehen. (bonnFM berichtete bereits.) Studierende sehen hierbei ihre Rechte gefährdet. So kann das neue Hochschulgesetz eine Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht und die Abschaffung von SHK-Räten, einer Art „Gewerkschaft light“ für studentische Hilfskräfte, erlauben. Außerdem könnten bald sogenannte Studienverlaufsvereinbarungen eingeführt werden. Diese würden Studierende dazu verpflichten, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Zahl an Prüfungsleistungen zu erbringen.

Das neue Hochschulgesetz berücksichtige keine Einzelschicksale

Der Demonstrationszug startete am Albertus-Magnus-Platz, lief über die Zülpicher Straße und bog schließlich auf den Hohenzollernring ab. Auf der anschließenden Kundgebung am Rudolfplatz sprachen sich die Redner des Landes-Asten-Treffen, des Kölner AStA, der Grünen Jugend und der Jusos entschieden gegen die geplante Gesetzesreform aus: Das Ziel des neuen Gesetzes sei es, die Studierenden möglichst bald auf den Arbeitsmarkt zu befördern. Studienverlaufsvereinbarungen und Anwesenheitspflichten nähmen keine Rücksicht auf Einzelschicksale – Studierende seien eben nicht immer faul, sondern müssten auch arbeiten oder Angehörige pflegen. Auch gehöre das Konzept der Anwesenheitspflicht in Zeiten von Arbeitszeitflexibiliserung und Home-Office der Vergangenheit an.

Universitäten bekennen sich zu Zivilklausel und guten Beschäftigungsbedingungen

Wie sich das neue Hochschulgesetz tatsächlich auf den Universitätsalltag auswirken wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. So soll der Gesetzesentwurf erst im Oktober im Landtag verhandelt werden. Außerdem hat die Landesrektorenkonferenz der Universitäten Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit bereits angekündigt, nicht alle Bewährten Regelungen abschaffen zu wollen, nur weil sich die Gesetzesvorlage ändere. Sie wolle auch weiterhin an der Zivilklausel und guten Beschäftigungsbedingungen festhalten. Ein gesetzliche Garantie für dieses Versprechen gibt es für die Studierenden mit dem neuen Hochschulgesetz jedoch nicht mehr.