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E-campus läuft voraussichtlich weiter

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten digitalen Materialien auf eCampus ist erst einmal weiterhin möglich. Die neue Deadline ist voraussichtlich nun der 30. September 2017. Warum das so ist – und warum eine Neuerung gar nicht so schlimm wäre wie gedacht – erfahrt ihr im bonnFM Interview mit Frau Professorin Dr. Holm-Müller – Prorektorin für Forschung und Lehre – und Frau Dr. Rabeler – stellvertretende Leiterin der ULB.

eCampus soll leergeräumt werden! Diese Nachricht hat viele Studierende und Lehrende sehr kurzfristig und schockierend getroffen. Grund dafür war ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (so etwas wie die GEMA, nur für Texte) und der Kultusministerkonferenz, nach der die Pauschalzahlung der Länder an die VG-Wort nun durch ein Meldesystem ersetzt werden sollte. Jeder Lehrende sollte jede Seite eines jeden Buches, die er an die Studenten weitergibt, melden.

Unzumutbar

Die neue Formel wäre „Zahl der Studenten * Seiten * 0,8 Cent“ gewesen. Da das aber nach einem Pilotprojekt der Universität Osnabrück ein zu hoher Aufwand für Lehrende gewesen wäre, haben fast alle deutschen Universitäten entschieden, dem neuen Rahmenvertrag nicht beizutreten. Somit hätten alle urheberrechtlich geschützten Materialien zum 31.12.2016 gelöscht werden müssen.

Neue Deadline

Nun aber haben sich die VG-Wort, die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz noch einmal an den Verhandlungstisch gesetzt. Die neue Deadline wird voraussichtlich der 30. September 2017 sein. „Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.“ – So die Pressemeldung vom 12.12.2016 durch die VG-Wort.

Alle Hintergründe zum Thema und die Erklärung, warum alles gar nicht so schlimm ist, wie es momentan scheint, hat bonnFM im Interview mit Frau Professorin Dr. Holm-Müller – Prorektorin für Forschung und Lehre – und Frau Dr. Rabeler – stellvertretende Leiterin der ULB – angesprochen.

bonnFM: Können Sie den Grund für die Änderung noch einmal in wenigen Worten beschreiben?

Frau Dr. Rabeler: Den §52a gibt es schon 14 Jahre und genauso lange beschäftigen sich Gerichte damit, wie dieser Paragraph auszulegen ist. Dass wir jetzt, zu diesem Zeitpunkt, so unter Druck geraten liegt daran, dass es eine höchstrichterliche Entscheidung gab, die der Verwertungsgesellschaft Wort das Recht gab, eine Einzelerfassung für die Nutzung von Digitalisaten in digitalen Semesterapparaten (z.B.: eCampus) zu verlangen. Daraufhin hat die Kultusministerkonferenz mit der VG-Wort einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Seit September läuft also die Diskursmaschinerie auf Hochtouren, denn nun müssen die einzelnen Hochschulen diesem Rahmenvertrag beitreten. Es wurde relativ schnell festgestellt, auch nach den Piloterfahrungen an der Universität Osnabrück, dass der Aufwand der Einzelerfassungen im Grunde unzumutbar für die Wissenschaftler ist.

bonnFM: Das BGH-Urteil, dass der VG-Wort Recht gibt, existiert ja schon seit 2013. Warum ist nicht längst eine Lösung ausgearbeitet worden?

Frau Dr. Holm-Müller: Die Verhandlung zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG-Wort gibt es schon lange. Es gab dafür diesen Pilotversuch (Universität Osnabrück) und in diesem hat sich vor noch nicht allzu langer Zeit ergeben, dass das Ganze unzumutbar ist. Daraufhin hat sich erst im Laufe dieses Jahres Wiederstand formiert. Die Hochschulen der verschiedenen Bundesländer haben gesagt, hier machen wir nicht mit, wir werden alle gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden. Das hat sich aber jetzt erst herausgestellt.

bonnFM: Ein kleines Rechenbeispiel , dass eventuell realistisch sein könnte: 35.000 Studenten * 200 Seiten Lehrmaterial * 0,8 Cent pro Seite = 56.000€. Diesen Betrag würde die VG-Wort also von der Universität verlangen. Ist das mit dem alten Rahmenvertrag finanziell vergleichbar?

Frau Dr. Rabeler: Das wüsste ich jetzt gar nicht zu sagen. Ich weiß, dass es nach der alten (pauschalen) Regelung weniger als fünf Millionen Euro für die ganze Bundesrepublik waren. Es gab dann einen Verteilschlüssel, durch den die Kosten auf die Länder verteilt wurden. Die entscheidende Änderung der Vergütung durch die VG-Wort ist eben, dass einmal der Seitenpreis teurer würde und sich zweitens der Kostenträger vom Land zur Universität verschiebt. Es gibt noch gar keine Lösung dafür, wer diese Kosten eigentlich – auch innerhalb der Universität – übernimmt. Bei der Universität Osnabrück – die natürlich nicht mit der Universität Bonn vergleichbar ist – ging es aber letztendlich nur um vierstellige Beträge (bis 9.999€!). Desto größer war der Ärger darüber, wie hoch im Endeffekt die Transaktionskosten sind. Also der Kostenaufwand, der sich daraus ergibt, dass teuer bezahlte Wissenschaftler ihre Arbeitszeit in das Ausfüllen von Erfassungsmasken stecken.

bonnFM: Vierstellige Beträge? Heißt das, die Rechnung ist falsch?

Frau Dr. Holm-Müller: Wir haben ja Campus-Lizenzen! Wir haben Lehrbücher mit Campus-Lizenz und viel ist Open-Access-Material. Bezahlt werden muss also nur für die Lehrmaterialien ohne Campuslizenz. Und dass ist dann natürlich deutlich weniger.

Fr. Dr. Rabeler: Und daraus ergibt sich dann schon der nächste Arbeitsaufwand. Mitaufgenommen in das BGH-Urteil wurde auch, dass vorrangig zu prüfen ist, ob es kommerzielle Angebote gibt (bei Open- Access-Texten). Das heißt, dass jeder Wissenschaftler, der einen Artikel scannen will, erst einmal recherchieren muss, ob es nicht irgendwo ein noch nicht lizensiertes, kommerzielles Angebot gibt. Und das macht den Großteil des Aufwandes aus, nicht alleine das Melden mit den Erfassungsmasken.

bonnFM: Wie groß ist denn der Anteil der Campuslizenzen am Lehrbetrieb?

Frau Dr. Rabeler: Die Universität Bonn besitzt schon für 50.000 eBooks Campuslizenzen, dabei große, wichtige Pakete wie zum Beispiel die UTB-eBooks für die Geisteswissenschaftlichen Fächer. Wir versuchen, solange das finanziell möglich ist, eBooks zu kaufen. Man muss sich aber auch klar machen, dass dort richtig viel Geld reingeht. So gesehen sind wir also auch auf sinnvolle Vorschläge der Lehrenden angewiesen. Beim Pilotprojekt in Osnabrück hat sich ergeben, dass 70% der auf der eLearning-Plattform bereitgestellten Materialen schon eine Campuslizenz oder eine Open-Access-Lizenz hatten, also überhaupt nicht über den neuen Rahmenvertrag abzurechnen gewesen wären. Das reduziert das Problem natürlich.

bonnFM: Es heißt, es gebe schon eine Änderung der bestehenden Verhältnisse und eCampus könne erst einmal so weitergeführt werden.

Frau Dr. Rabeler: Es gibt, mit Stand gestern (12.12.2016), eine neue Verhandlung zwischen Kultusministerkonferenz, VG-Wort und der Hochschulrektorenkonferenz um jetzt wenigstens eine
Übergangslösung zu finden, damit nicht am Jahresende plötzlich alle Hochschulen in Deutschland vor dem Problem stehen, ihre eLearning-Plattform abstellen zu müssen. Wohlgemerkt, das ist erst einmal eine Absichtserklärung. Diese sieht so aus, dass übergangsweise bis zum September 2017 der alte Rahmenvertrag weiter gelten soll und die Zeit genutzt werden soll, um ein praktikables Modell für diese Erfüllung der Einzelerfassung zu finden. Es zeichnet sich ab, dass der Arbeitsaufwand auf die Bibliotheken verlagert werden soll. Eine weitere Bestätigung dazu haben wir aber noch nicht. Die erwarten wir für heute oder spätestens Donnerstag.

bonnFM: Wird es denn bis zum Wintersemester 2017/18 eine praktikable Lösung geben, oder ist das zu optimistisch?

Frau Dr. Rabeler: Das kann man jetzt noch nicht sagen. Wir haben ja folgendes Problem auf eCampus: Wir wissen, da liegen ungefähr 50.000 Dateien. Wir müssen jetzt erst einmal schauen, welche von diesen Dateien urheberrechtsgeschützte Materialien enthalten. Es gibt keine Möglichkeit, das Maschinell zu filtern. Es gibt viele Kurse die verwaist sind und viele Materialien, die nicht unter den §52a fallen. Ansonsten hat die ULB die Lehrenden ja dazu aufgerufen, Vorschläge für neue Lizenzen bei Bedarf einzureichen. Wir haben jetzt schon einmal 70.000 Euro in die Hand genommen, um neue eBooks zu lizensieren und wir sind jetzt offen für die Benennung von weiterem Bedarf.

Frau Dr. Holm-Müller: Auf beiden Seiten besteht wohl ein Interesse daran, die Situation aufzulösen. Einerseits wollen wir weiterhin den Studenten die besten Materialien zur Verfügung stellen, andererseits will die VG-Wort auch nicht, dass die Nutzung von meldepflichtigen Materialien sich auf ein Minimum beschränkt. Daran verdienen sie ja ebenfalls nichts. An dem Aufruhr in der Öffentlichkeit und unter den Studierenden hat man gesehen, wie wichtig ein einfacher Zugang für Studierende und Lehrende zu Lehrmaterialien ist. Wir sind sehr froh, dass eCampus langsam flächendeckend genutzt wird. Das sollte man zum Anlass nehmen, eCampus mehr zu verwenden, nicht etwa weniger.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Leonard Beck

    Guten Tag,
    in Ihrem Artikel ist Ihnen leider ein Rechenfehler unterlaufen, 35000Studierende * 200 Seiten * 0,008€ (0,8Cent) = 56.000€
    Ein relativ gravierender Unterschied.

    1. Katharina Pütz

      Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Artikel dementsprechend geändert.

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