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Frauenwahlrecht seit 100 Jahren – „Menschenrechte haben kein Geschlecht.“

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Was wäre eine Demokratie ohne das Recht auf Mitbestimmung? Diese Frage mussten sich Frauen tatsächlich noch bis vor 100 Jahren stellen: Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.

Für mich als junge Frau ist es heute selbstverständlich, dass ich seit meinem sechzehnten Geburtstag wählen gehen darf – zumindest bei den Kommunalwahlen. Ich habe die Möglichkeit mitzubestimmen und mich zu positionieren. Entscheidungen über die Zukunft unseres Landes muss ich nicht den Männern in meinem Umfeld überlassen. Wie soll das auch funktionieren? Die Aufgabe der Politik ist es schließlich, die Stimmung in der Bevölkerung abzubilden. Wenn aber nicht einmal die Hälfte der Menschen mitbestimmen darf, ist eine Demokratie gar nicht möglich. Gerade deshalb war es so wichtig, dass sich all die Generationen von Frauen für ihr Recht auf Mitbestimmung stark gemacht haben – auch wenn sie auf diesem Weg mit vielen Hindernissen zu kämpfen hatten. Das lag unter anderem daran, dass sich viele ihrer Rechte gar nicht bewusst waren und sich daher nur eine Minderheit der Frauen überhaupt für das allgemeine Wahlrecht eingesetzt hat. So hat es sehr lange gedauert, bis sich etwas verändern konnte und das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt wurde.

Der Kampf für Gleichberechtigung

Zeit für eine kleine Reise in die Vergangenheit: Mit dem Ende des ersten Weltkrieges wurden endlich Änderungen möglich. Bei der November-Revolution formulierte die damalige Übergangsregierung den Aufruf „An das deutsche Volk“, in dem unter anderem Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch das Frauenwahlrecht erklärt wurden. Der 12. November 1918 wurde damit ein wichtiger Tag für die Geschichte der Gleichberechtigung von Frauen – sie durften nicht nur zum ersten Mal wählen gehen, sondern konnten sich auch selbst zur Wahl stellen lassen. Wie überfällig diese gesetzliche Neuerung tatsächlich war, hat sich dann schon bei den nächsten Wahlen am 19. Januar 1919 gezeigt: Die Wahlbeteiligung der weiblichen Bevölkerung lag hier bei 82 Prozent. Von solchen Zahlen kann man heute nur träumen. Mit dieser Neuerung war erstmals die ganze deutsche Bevölkerung repräsentiert.

Du hast die Wahl!

In den letzten 100 Jahren hat sich zum Glück schon einiges getan. Frauen dürfen nicht nur wählen gehen und gewählt werden, sondern es stehen auch immer mehr von ihnen auf und setzen sich für ihre Rechte ein. Sowohl im Kampf für Gleichberechtigung als auch gegen Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Doch auch heute gibt es noch viel zu tun. Denn alleine in Deutschland ist deutlich zu erkennen, dass der Frauen-Anteil im Bundestag seit der letzten Legislaturperiode wieder zurückgegangen ist, auf gerade mal 30 Prozent. Und wenn wir auf andere Länder schauen, muss man leider feststellen, dass Frauen in Ländern wie Bhutan oder Brunei noch immer kein Stimmrecht haben. Alleine das sollte Grund genug sein, um weiterzumachen und füreinander stark zu sein. Denn wie die Schriftstellerin Hedwig Dohm schon vor über 100 Jahren gesagt hat: „Menschenrechte haben kein Geschlecht.“ Und das ist definitiv ein Grundsatz, den wir auch heute nicht vergessen dürfen, denn das Recht mitbestimmen zu können, ist eben nicht selbstverständlich.