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Bild: bonnFM

Hitzige Debatten in Präsenz – Das war die 8. ordentliche Sitzung des 43. Studierendenparlaments

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Die 8. ordentliche Sitzung des Studierendenparlamentes (SP) fand zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie in Präsenz statt. Zunächst präsentierte das Bonner Studierendenwerk das Bauvorhaben in der Nassestraße, bevor es zu den parlamentarischen Inhalten ging. Im Mittelpunkt standen hier unter anderem die Nutzung leerer Hörsäle, die Fortsetzung der Erleichterungen für Studierende, die im Rahmen der Pandemie eingeführt wurden, sowie die Unterstützung des Leitfadens des Gleichstellungsbüros.

Mensabau „Carré Nassestraße“

Mitarbeitende des Studierendenwerks Bonn sowie Mitglieder des Verwaltungsrates stellten das Bauvorhaben „Carré Nassestraße“ vor. Ziel sei es, eine zeitgemäße Mensa als sozialen Ort zu bauen, der ebenso der Erholung und dem gemeinsamen Arbeiten und Lernen dienen soll. So sollen hier neben der Mensa, ein Studierendenservicezentrum, ein Wohnheim und auch wieder der AStA beheimatet sein. Entspannung und Raum zum Austausch sollen eine Außenterasse sowie ein Campusgarten und -hof bieten. Bis zum November 2024 soll das Vorhaben abgeschlossen sein und befindet sich derzeit in der zweiten Offenlage. Deswegen appellierten die Mitarbeitenden an das Parlament, Stellung zu nehmen, um unter anderem die hohe Priorität in der Bonner Stadtverwaltung und der Lokalpolitik beizubehalten.

Aus den Hochschulgruppen

Im Nachtigallenweg wird es künftig einen Beton-Tischkicker geben. Das SP stimmte der Finanzierung mehrheitlich zu, nachdem das Sportreferat des AStA einen entsprechenden Antrag im August gestellt hatte. Der Tischkicker soll im Eingangsbereich stehen und vor allem Wartezeiten überbrücken helfen und auch das soziale Miteinander fördern. Ebenso wurde der Finanzierung neuer Turngeräte zugestimmt, welche nach dem Umzug in die Römerstraße notwendig wurden. Neuanschaffungen sind unter anderem eine Airgrube, ähnlich einem „Schnitzelbecken“ und ein neues Sprungbrett.

Verschiedenes aus dem Parlament

Ebenfalls positiv beschieden wurden zwei Anträge der Liberalen Hochschulgruppe Bonn und dem RCDS-Bonn. Inhalt war einerseits die Bereitstellung leerer Hörsäle zur Teilnahme an Online-Vorlesungen, da dieses Semester in hybrider Form stattfindet und sich eine Teilnahme insbesondere für Pendler*innern mitunter schwierig gestalten kann. Hintergrund des Antrags ist, dass die juristische Fakultät Hörsäle schon bereitstellt, weswegen die anderen Dekanate ebenfalls dazu angehalten werden sollen. Ebenso sollen an der Universität in den Hörsälen vermehrt Steckdosen zur Verfügung gestellt werden, da ein verlässlicher Zugang zu Endgeräten wegen der hybriden Lehre notwendig sei und ein Aufladen mitunter nur erschwert möglich ist. Einem Antrag der Volt-HSG und der Liste Poppelsdorf wurde ebenfalls stattgegeben. Demnach fordert das SP das Rektorat der Uni Bonn auf, einzelne Erleichterungen für Studierende in Folge der Corona-Pandemie beizubehalten. Unter anderem soll so die Einheitlichkeit von Online-Klausuren gewährleistet werden und Studierenden, denen es nicht möglich ist eine Prüfung in Präsenz abzulegen, sollen digital die gleichen Möglichkeiten haben. Hierfür sollen unter anderem die Pflichtanmeldungen zu einzelnen Prüfungen weiterhin ausgesetzt werden sowie die langanhaltende Rücktrittregelung beibehalten werden.

Solidarisierung mit dem Gleichstellungsbüro

Das Bonner Studierendenparlament unterstützt den vom Gleichstellungsbüro der Uni Bonn veröffentlichten Leitfaden „Informationen und Anregungen zum Umgang mit Inhaltshinweisen in der Lehre“. Hintergrund ist ein in der F.A.Z. veröffentlichter Kommentar zum Leitfaden, dessen sogenannte „Inhaltshinweise“ Kritik hervorriefen. Das Rektorat hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich um keine Grundsätze der Universität handele und wies darauf hin, dass es sich um einen „eigenständig an Stellen innerhalb der Universität versandten und auf der Homepage des Gleichstellungsbüros veröffentlichten Text“ handle. Die Hochschulleitung zeigt sich dennoch grundsätzlich bereit in einen Austausch über den „Umgang mit Inhaltshinweisen“ einzutreten, betonte aber gleichzeitig die Freiheit der Wissenschaft in Forschung und Lehre.