You are currently viewing Studieren mit Handicap
Bild: bonnFM

Studieren mit Handicap

Lesezeit: 5 Minuten

An der Universität Bonn gibt es rund 8.000 Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung. Ihnen das Studium zu erleichtern, ist Aufgabe von Marion Becker, der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. bonnFM hat sich mit ihr getroffen und geklärt, welche Möglichkeiten Betroffene haben.

bonnFM: Frau Becker, vielleicht mal als allererstes: Was machen Sie eigentlich genau? Wie muss man sich Ihre Arbeit vorstellen, wie sieht Ihr Alltag aus?

Marion Becker: Als zentrale Beauftragte für Behinderte und chronisch kranke Studierende mache ich in erster Linie eine niedrigschwellige, fächerübergreifende Beratung in vielfältigen Themengebieten. Eigentlich alles rund um das Thema Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Das fängt grundsätzlich schon vor dem Studium an für Studieninteressierte, zum Thema Bewerbung, Zulassungsverfahren, Sonderanträge, Härtefallanträge… Beim Start ins Studium geht es dann um die Entwicklung von Strategien, wie ich mit meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung das Studium überhaupt bewältigen kann. Ob die Fächerwahl die richtige ist oder man vielleicht noch Alternativen bedenken sollte. Aber auch um die Vermittlung von Kontakten zu den Fachstudienberatungen oder zum Studiengangsmanagement.

bonnFM: Sie sind also quasi die „Schnittstelle“ zwischen den beeinträchtigten Studierenden und den jeweiligen Fachbereichen. Mit was für Themen kommen die Studierenden denn zu Ihnen? Was sind so Themen, die in der Beratung vorkommen?

Marion Becker: Ein großes Thema in der Beratung ist natürlich die Barrierefreiheit: nicht nur baulich, sondern auch kommunikativ oder didaktisch. Dann kommen ab und zu Fragen zu Hilfsmitteln, zur Eingliederungshilfe oder auch zu Studienassistenzen. Ein großes Themengebiet ist die Studien- und Prüfungsorganisation, alles was in dem Zusammenhang auftritt: Überlegungen zu den Studienverlaufsplänen, wie strukturiere ich mein Studium, wie baue ich mein Pensum auf, und wie kann ich das mit meiner Beeinträchtigung auch tatsächlich leisten?

„Ein wichtiges Thema sind Nachteilsausgleiche“

bonnFM: Das ist wirklich breit gefächert. Fällt Ihnen vielleicht ein bestimmtes Thema ein, was besonders oft vorkommt oder den Leuten besonders wichtig ist?

Marion Becker: Eines der wichtigsten Themen sind Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen. Im Beratungsgespräch versuche ich zu ermitteln: Wie wirkt sich die Diagnose studienerschwerend für denjenigen ganz individuell aus? Es gibt keine Standards, sondern es sind immer individuelle Bedarfe. Nicht jede Erkrankung wirkt sich bei jedem gleichermaßen aus. Insofern versucht man erst einmal herauszukriegen: Was benötigt derjenige ganz konkret an Unterstützung im Studium? Im zweiten Schritt guckt man dann: Was ist machbar? Ganz wichtig ist beim Thema Nachteilsausgleich, dass es nicht um eine Bevorteilung oder Privilegierung geht, sondern ,wie der Name sagt, um einen Nachteilsausgleich. Man versucht, nur das auszugleichen, was sich durch die Erkrankung studienerschwerend auswirkt.

bonnFM: Was sind denn vielleicht sonst noch Beratungsthemen auf die man vielleicht nicht sofort kommt, die aber trotzdem auftauchen?

Marion Becker: Weitere Aspekte der Beratung sind soziale und wirtschaftliche Aspekte. Oft ist ja auch das Thema Finanzierung ein großer Problempunkt, noch parallel. Das kann hingehen bis zur konkreten Krisenintervention. Es ist leider oft so, dass einige betroffene Studierende erst viel zu spät in die Beratung kommen. Weil sie sich nicht trauen, weil sie große Hemmschwellen haben, Angst vor negativen Konsequenzen, dass sie auffallen… Insofern kann es sein, dass jemand auch erst kommt, wenn die dritte Prüfung ansteht, also der letzte Prüfungsversuch, die Exmatrikulation im Nacken steht. Dann muss man gucken, ob man da noch irgendetwas hinbekommen kann, dass derjenige diese Prüfung dann doch noch besteht und nicht exmatrikuliert wird. Es kann aber auch sein, dass man im Laufe des Studiums gemerkt hat „Der Studiengang passt doch nicht so für mich“ oder „Studium ist nicht das Richtige für mich“. Dann gibt es natürlich auch Fragen zum Studiengangwechsel oder schlimmstenfalls auch Studienabbruch. Ein weiteres Thema ist das Auslandsstudium, auch das ist natürlich gerade für gesundheitlich Beeinträchtigte ein wichtiges Thema. Insbesondere wer in der Mobilität beeinträchtigt ist, muss natürlich ganz anders planen, wenn er ins Ausland gehen möchte, und viele Dinge schon im Vorfeld klären. Und um den Bogen abzuschließen: Letztendlich auch die Promotion ist ein Thema oder der Übergang in die Promotion, wo es dann auch nochmal spezielle Fragestellungen gibt.

„Mit den Fachstudienberatungen gibt es eine enge Zusammenarbeit“

bonnFM: So viel zur Beratung, vielleicht schließen wir das damit auch ein bisschen ab. Sie haben vorhin gesagt, dass sie die zentrale Beauftragte sind. Heißt das es gibt an der Uni auch noch andere Anlaufstellen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung?

Marion Becker: Es gibt in den einzelnen Fachbereichen Fachstudienberater oder Studiengangsmanager, die in ihrem Aufgabenportfolio natürlich auch die Beratung dieser Personengruppe haben. Das ist auch ganz wichtig, wir arbeiten sehr eng zusammen, wir vermitteln uns quasi gegenseitig. Ich kann ja nur die allgemeinen Fragen erstmal klären und beantworten. Oder überhaupt erstmal herausfinden: Was sind die spezifischen Probleme, die die einzelnen haben? In der Fachstudienberatung ist es dann wichtig zu gucken: Was ist im Fach tatsächlich umsetzbar? Es kann ja sein, dass jemand einen Nachteilsausgleich benötigt, der aber laut Prüfungsordnung rechtlich nicht umsetzbar ist. Oder der „zu viel des Guten“ ist, man darf natürlich auch nicht überkompensieren. Ich kann ja nicht entscheiden, wenn es zum Beispiel um die Änderung einer Prüfungsform geht, von mündlich in schriftlich oder umgekehrt. Das muss schon im Fachbereich geprüft werden, ob das überhaupt möglich ist. Ich kann also nur allgemeine Empfehlungen geben, allgemein über das Thema aufklären. Aber die fachspezifischen Dinge werden in den Fachbereichen geklärt. 

bonnFM: Was muss ich denn als Betroffener tun, um diese Unterstützung wirklich zu bekommen? Wie sieht so das typische Vorgehen aus, was mache ich da?

Marion Becker: Empfehlenswert wäre tatsächlich erstmal eine Beratung. Ob bei mir oder direkt im Fachbereich, ist erstmal irrelevant. Aber ich kann mir natürlich erstmal genau angucken, anhören, was die Diagnose ist. Im besten Fall lasse ich mir das auch durch eine Bescheinigung nachweisen. Aber letztendlich muss an den zuständigen Prüfungsausschuss ein entsprechender Antrag gerichtet werden, der wird formlos geschrieben. Also quasi ein ganz normaler Brief, in dem man im ersten Teil seine Problematik darstellt. Die Diagnose selbst muss aus Datenschutzgründen nicht genannt werden, man sollte aber beschreiben, was sich wie studienerschwerend auswirkt. Im zweiten Teil beantragt man dann die entsprechenden Maßnahmen, die für denjenigen wünschenswert, beziehungsweise erforderlich sind. Das Ganze reicht man dann mit dem ärztlichen Attest beim Prüfungsausschuss ein und dann wird darüber beschieden.

„Auch bei Studiengängen mit staatlichen Prüfungen gibt es Ausgleichsmöglichkeiten“

bonnFM:Aber das ist doch bestimmt auch nicht immer ganz so einfach oder? Man denke an Studiengänge mit externen Prüfungen, wie zum Beispiel Jura oder Medizin. Bei diesen ganzen Staatsexamens-Studiengängen, wie sieht es da aus mit dem Nachteilsausgleich? 

Marion Becker: Bei den Staatsexamens-Studiengängen wie Medizin, Jura, Zahnmedizin… ist es in der Tat mit den Nachteilsausgleichen etwas schwieriger. Weil da strengere Vorgaben herrschen, teilweise aufgrund von Urteilen. Aber man kann auch nicht sagen „Das gibt es nicht“. Generell hat jemand mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, das ist Fakt. Es gibt aber natürlich keinen Anspruch auf eine ganz konkrete Maßnahme. Deshalb sollte man sich auch da so früh wie möglich mit der Fachstudienberatung oder den Prüfungsbüros abstimmen. Damit man im Vorfeld klärt: Was geht? Was geht gar nicht? Denn ich kann nicht, selbst wenn die ersten Semester universitäre Prüfungen sind, dort Dinge bewilligen, die man später im Staatsexamen nicht mehr bewilligen würde. Das würde letztendlich für die Studierenden das Aus bedeuten, schlimmstenfalls, wenn die staatlichen Prüfungsämter dann die Genehmigung nicht mehr aussprechen. Auch da ist es sehr wichtig, frühzeitig nachzufragen, was tatsächlich umsetzbar ist. Generell gilt: Technische Hilfsmittel, Schreibzeitverlängerungen etc. sind in der Regel unproblematisch. Dadurch, dass die Fachärzte auch entsprechende Empfehlungen für Nachteilsausgleiche aussprechen und ich das als Nachweis zu dem Antrag mit dazu gebe, ist die Chance relativ hoch, dass es funktioniert. Aber es gibt tatsächlich in diesen Studiengängen etwas restriktivere Vorgaben. 

bonnFM: Vielen Dank für das Interview! 


Weitere Informationen über die Arbeit von Marion Becker und die Möglichkeiten für beeinträchtigte Studierende findet ihr unter www.studierenmithandicap.uni-bonn.de.

Matthias Fromm

Moderator | Datenschutzbeauftragter Moderation bonnFM bissfest, queer um vier