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Bild: Florian Barnikel / bonnFM

Ist unser Semesterticket in Gefahr?

Lesezeit: 3 Minuten

Was wie eine absurde Falschmeldung klingt, könnte bald bittere Realität werden. Am Mittwochabend wird bei der Studienparlamentssitzung entschieden, ob für kommendes Wintersemester die Vergünstigungen im Nah- und Fernverkehr für Studenten der Uni Bonn in ganz NRW gestrichen werden. Wie es zu dieser Entscheidung kommen konnte, was der VRS damit für Ziele verfolgt und welchen Standpunkt der AStA vertritt, hat bonnFM für euch zusammengetragen.

Für jedes neue Semester setzten sich bekanntlich der AStA (Allgemeine Studierendenausschuss) und der VRS (Verkehrsbund Rhein-Sieg) zusammen, um über das so genannte Semesterticket für Studenten zu verhandeln. Das ermöglicht nicht nur die kostenfrei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Bonn und Umgebung, sondern beinhaltet auch ein NRW-Ticket, welches die kostenlose Nutzung der Regionalbahnen in ganz Nordrhein-Westfalen mit einschließt. Obwohl, kostenlos ist nicht ganz richtig, immerhin bezahlen wir als Studenten rund 180€ für diesen Tarif. Meckern sollten wir aber trotzdem nicht, denn ein Ticket in diesem Rahmen kostet für nicht Studenten knapp über 1400€.  Wieso sollte der VRS uns Studenten aber nun das Ticket streichen wollen? Der Ursprung dieses Schrittes liegt in den bereits erwähnten Verhandlungen. Ende letzten Jahres, berichtete uns der AStA-Vorsitzende Simon Merkt, habe der VRS bereits durchblicken lassen, dass sich der Tarif für das Wintersemester ändern werde.

Die Möglichkeit der Fahrradmitnahme wird eingeschränkt

Gemeint war damit die Regelung, dass die Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch begrenzt möglich sei (nur noch ab 19 Uhr und an Wochenenden, so wie Feiertagen). Als Grund gibt der VRS die Gleichberechtigung gegenüber anderen Fahrgästen, sowie ein häufig entstehendes Konfliktpotential, an. Da aber nun mal viele Studenten auf die Fahrradmitnahme angewiesen sind und diese neue Regelung auch die RB miteinbezieht, hat sich der AStA bei der Parlamentssitzung vor einigen Tagen per Abstimmung dagegen entschieden, den vom VRS vorgelegten Tarifvertrag zu unterzeichnen. Der VRS hingegen „bedauert die Entscheidung der AStA der Uni Bonn, dass der Semesterticket-Vertrag nicht verlängert werden soll“ und zieht dementsprechende Konsequenzen. Zitat: „Dies bedeutet für die Studierenden, dass für sie ab dem 1. Oktober 2017 für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im VRS der Regeltarif gelten würde. Zudem endet durch die Nichtverlängerung auch der Vertrag für das NRW-Semesterticket“. Der AStA bat im gleichen Zug um ein anderes Angebot, das die Fahrradmitnahme beinhaltet, was aber  jedoch laut dem VRS nicht möglich sei. Der VRS betonte in diesem Zusammenhang uns gegenüber, dass die anderen “Asten” im VRS Gebiet den neuen Tarifbestimmungen zugestimmt hätten.

Die Uni Bonn ist der zweitgrößte Vertragspartner des VRS

Der AStA befindet sich nun also in einer Zwickmühle. Ein wirkliches Druckmittel gegenüber dem Verhandlungspartner habe er nicht. „Bei einer Ablehnung des Vertrages, würde sich der VRS-Betrieb natürlich ärgern, da es hier um eine hohe Summe geht. Die Uni Bonn ist der zweitgrößte Vertragspartner nach der Uni Köln, was das Semesterticket angeht. Andererseits würden sich die Studierenden im Gegenzug natürlich genauso ärgern“, so Simon Merkt. Man habe zuvor bereits versucht öffentlich auf das Problem aufmerksam zu machen, um so vielleicht Druck auf das, hauptsächlich aus politischen Vertretern gebildete, Aufsichtsgremium des VRS auszuüben. Dieses Vorhaben scheint jedoch gescheitert zu sein.

Aber wie realistisch ist es denn nun, dass wir ab nächster Woche ohne Ticket leben müssen?

An dieser Stelle können wir euch beruhigen, denn der AStA-Vorsitzende sieht eine Unterzeichnung des Tarifvertrages als sehr wahrscheinlich an. Dadurch wird sich am Mittwoch also voraussichtlich nur ändern, dass die Möglichkeit der Fahrradmitnahme im Rahmen des Semestertickets eingeschränkt wird. Der AStA wird sich somit wohl für das kleinere Übel entscheiden. Dennoch bleibt der fade Beigeschmack, dass der VRS dem Anschein nach, eine Art Narrenfreiheit besitzt, die er ohne zu zögern auch auszuspielen scheint. In welche Richtung sich diese Konstellation in den nächsten Jahren entwickelt, bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Andreas

    Hallo,

    irgendwo ist doch iher der Wurm drin (auch im Artikel): Der AStA wird sich doch wohl kaum am 27.09. mit Vertretern des VRS zusammensetzen, um über einen Tarif zu verhandeln, der, zumindest dem Studierendenausweis nach, in vier Tagen gültig wird. Wenn nun tatsächlich die Streichung des Tickets zur Disposition stünde, wie es der Artikel teilweise und nicht immer klar suggeriert, verlören bereits versandte Tickets in Form der Studierendenausweise rückwirkend ihre Gültigkeit. Das kann doch wohl kaum der Fall sein?

    Dann gäbe es nämlich sicher einen großen öffentlichen Aufschrei, von der Öffentlichkeitsarbeit, von der Simon Merkt spricht, habe ich allerdings exakt genau nichts mitbekommen.

    1. Florian Barnikel

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für deinen Kommentar!
      Tatsächlich ist es so, dass sich heute (also am 27.09) das Studierendenparlament zusammengesetzt hat, um darüber zu entscheiden, ob der Vertrag mit den neuen Tarifbestimmungen unterzeichnet wird (was auch geschehen ist). Anwesend waren auch Vertreter des VRS, die für Fragen und eine Diskussion bereit standen. Allerdings ist es so, dass der VRS die neuen Tarifbestimmungen bereits vor einem Jahr beschlossen und durch mehrere Gremien geleitet hatte. Daher sei es dem VRS, so wie ich das verstanden habe, nicht möglich die Tarifbestimmungen nochmals zu ändern und darum wurde auch kein neuer Vertrag ausgehandelt. Die Diskussion die heute stattfand, hatte also keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag. Zugegebenermaßen war uns das beim Schreiben des Artikels nicht bewusst und wurde erst heute klar.
      Der VRS ist aber auch auf die Situation, wenn der AStA dem Vertrag nicht zustimmen würde, eingegangen. Diesbezüglich wurde betont, dass der VRS es sehr bedauern würde, wenn der Vertrag nicht unterzeichnet werden würde. Würde es allerdings zu so einer Situation kommen, so würde die Gültigkeit der Tickets einfach verfallen. Ob es eine Erstattung des Geldes geben würde, haben die Vertreter des VRS, so wie ich es mitbekommen habe, nicht erwähnt.
      Zu deinem letzten Punkt: Das Wenden des AStA an die Öffentlichkeit bezüglich dieses Themas ist relativ gering ausgefallen, da stimme ich dir persönlich zu. Es wurden Updates auf der Facebook Seite gepostet, da kann man die Entwicklungen nochmal nachlesen, aber viel mehr wurde glaube ich nicht getan. Das kann man natürlich theoretisch kritisieren.
      Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen 🙂

      LG
      Florian Barnikel

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