Mit der Sonne und dem guten Wetter kommt auch wieder die Lust mehr Zeit draußen im Freien zu verbringen. Doch was ist eigentlich im Garten erlaubt und was nicht? Hier gibt es Regeln oder Richtlinien an die man sich halten sollte, wenn man die Nachbarn nicht verärgern möchte.
Gartenpartys
Wer kennt es denn nicht?: Lange Sommernächte draußen im Garten oder auf dem Balkon mit guten Freunden, langen Gesprächen und guter Musik. All das macht doch einen schönen Sommer aus. Manch einer hat aber Pech und es stehen dann auf einmal die verärgerten Nachbarn vor der Tür, die sich wegen der Ruhestörung beschweren. Für Gartenpartys gilt generell, dass ab 22 Uhr die Lautstärke deutlich reduziert werden sollte. Diese muss so leise sein, dass die Nachbarn sich dadurch nicht gestört fühlen beziehungsweise kein wirklicher Lärm mehr wahrnehmbar ist. Weiter gilt grundsätzlich, dass man Fernsehen, Radio und Musik im Garten schauen beziehungsweise hören darf. Allerdings sollte man bezüglich der Lautstärke eindeutig auf den Nachbarn Rücksicht nehmen. Ist die Musik viel zu laut, kann dies sonst schnell eine Ruhestörung darstellen, in folge welcher die Polizei alarmiert werden kann. Wenn man die Nachbarn vorher aber informiert, dass es, z.B. auf Grund einer Party lauter werden könnte, sollten die Meisten Verständnis zeigen.
Das Verwenden von Rasenmähern und Co.
Wir würden nicht in Deutschland leben, wenn es nicht auch für das Verwenden von Rasenmähern und Co. einige Richtlinien gäbe, an die man sich halten sollte. Generell darf man Gartengeräte wie den Rasenmäher von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens nicht benutzen. Am Wochenende sowie an Feiertagen ist die Nutzung sogar komplett untersagt. Allerdings gibt es dennoch einige Faktoren, die auch noch eine Rolle spielen. In manchen Gebieten gibt es sogar eine durch die Gemeinde vorgeschriebene Mittagsruhe, die eingehalten werden sollte. Wenn man auf dem Land beziehungsweise in einem ländlichen Gebiet lebt, kann die Situation auch nochmal anders aussehen. Am besten informiert man sich in solch einem Fall direkt bei der jeweiligen Gemeinde. Außerdem muss man als Mieter grundsätzlich keine Gartenpflege übernehmen, sondern nur dann, wenn dies explizit im Mietvertrag steht. Auch darf man einen gemieteten Garten weitestgehend nach seinen Wünschen gestalten, wenn dies nicht anders besprochen wurde.
Grillen im Garten und auf dem Balkon
Für alle, die gerne grillen gibt es gute Nachrichten: Generell gilt, dass man öffentliche Standorte, die extra fürs Grillen ausgewiesen sind, beliebig oft nutzen darf. Handelt es sich um den gemieteten Balkon, sollte man vorher allerdings einen Blick in die Hausordnung werfen, denn in dieser kann der Mieter das Grillen auf dem Balkon verbieten. Wie oft man übrigens im Garten oder auf dem Balkon grillen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Solange man die Nachbarn damit aber nicht zu sehr stört, sollte es diesbezüglich keine Probleme geben.
Spielende Kinder der Nachbarn
Laut spielende Kinder können auf Dauer genau so nervig wie lautes Hundegebell sein, wenn man zum Beispiel draußen im Garten lernen möchte und sich konzentrieren muss. Hier gibt es allerdings anders als beim lauten Hundegebell keine gesetzlichen Regelungen. Im Gegenteil, es ist sogar sehr schwer hiergegen gerichtlich vorzugehen; Die meisten Richter und Urteile sehen durch Kinder verursachten Lärm nicht als eine relevante Störung an.
Lärmende Hunde im Garten
Ein ständig laut bellender Nachbarshund trägt nicht unbedingt dazu bei, dass man sich im Garten
entspannen kann und gerne Zeit im Garten verbringt. Hier gibt es aber zum Glück gesetzliche Verordnungen, die für Einschränkungen sorgen und damit verärgerte Nachbarn vor störendem Hundegebell bewahren sollen. Laut dem Oberlandesgericht Köln darf der Hund nicht länger als 10 Minuten am Stück bellen. Außerdem darf das tägliche Hundegebell die Zeitmarke von 30 Minuten nicht überschreiten.
Fazit
Es gibt also durchaus einige Regeln und Richtlinien an die man sich halten sollte, wenn man Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte. Nichtsdestotrotz steht aber einem tollen Sommer mit vielen Erinnerungen, leckeren Grillabenden und schönen Gartenpartys nichts im Wege.