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Vorsicht: Lohnerhöhung für SHKs zum 01.04.2017!

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem zum 1. Oktober der Lohn für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte schon einmal gestiegen ist, gibt es im April nächsten Jahres erneut mehr Geld. Was es dabei zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.

Einige Studenten nehmen während ihres Studiums eine der rar gesäten Aushilfsstellen an der Universität Bonn an, um ihr Studium durch eine geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 € Lohn/ Monat) als sogenannte „studentische Hilfskraft“ mitzufinanzieren. Die Berechnung von SHK Löhnen erfolgt durch die folgende schöne Formel: X Stunden die Woche * 4,348 Wochen/Monat
(Nebenbei bemerkt: Viele wissenschaftliche Hilfskräfte sind allerdings nicht auf geringfügiger Basis angestellt und werden deshalb in diesem Artikel nicht behandelt.)

Auswirkungen der Lohnerhöhung

Studentische Hilfskräfte, die mit mehr als zehn Stunden an der Universität angestellt sind, bekommen ab April 2017 mit 10 €/Stunde mehr als 450 € im Monat und sind somit nicht mehr auf geringfügiger Basis angestellt. Es wäre also zu vermuten, dass diese Studenten demnächst selber Sozial- und Krankenversicherung bezahlen müssen. Achtung: Für SHKs mit elf oder mehr Stunden im Monat gilt das Folgende bereits seit dem 01. Oktober!

Beiträge zur Sozialversicherung

Nach Auskunft des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW werden studentische Hilfskräfte, die nicht auf geringfügiger Basis beschäftigt sind, als sogenannte „Werksstudenten“ gemeldet. Damit fällt also die Sorge um die Sozialversicherung weg. Allerdings werden die Rentenbeiträge Pflicht. Diese zahlt man allerdings sowieso, es sei denn, am Anfang der Beschäftigung wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Achtung: Stolperfalle Krankenkasse

Studierende, die nicht als geringfügig beschäftigt angestellt sind, müssen Kranken- und Pflegeversicherung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse selber zahlen. Sie fallen aus der Familienversicherung raus! Das heißt:

-> Studierende bis 23 Jahre zahlen 88, 72 € im Monat (71, 85 € Kranken und
16,87 € Pflegeversicherung)
-> Studierende ab 23 Jahren zahlen 90, 34 € im Monat (88,72 € + 0,25 %
„Kinderberücksichtigungsgesetz“)

Es kann also sehr gut sein, dass am Ende weniger Geld auf dem Konto landet als vorher. Deshalb am besten sofort beim Chef oder der Chefin einen geänderten Arbeitsvertrag mit Reduzierung auf 10 Stunden die Woche beantragen.