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RADIOlogie: Fake News

Lesezeit: 3 Minuten

Was sind eigentlich Fake News? Und wie kann man dagegen vorgehen? Gab es sie eigentlich schon immer und was bedeutet das für die Politik?

In jeder Ausgabe der RADIOlogie, der Wissenschaftssendung bei bonnFM, durchleuchten wir ein spannendes Thema. Hier haben wir für euch die Inhalte unserer Beiträge aufbereitet.

Lust auf mehr RADIOlogie? Hier findet ihr alle bisherigen Ausgaben.

Begriffsdefinition

“Eine allgemein gültige oder gar juristische Definition des Begriffs Fake News gibt es derzeit nicht. In der seit dem Sommer 2016 verbreiteten Verwendung bezeichnet er jedoch absichtlich falsche Nachrichten, die eigens zum Zweck der viralen Verbreitung über das Internet und die sozialen Netzwerke produziert wurden. Ziel solcher Nachrichten ist, die Öffentlichkeit für bestimmte politische und/oder kommerzielle Ziele zu manipulieren. Dabei kann es sich um bewusst manipulative Geschichten handeln, die beispielsweise Politiker diskreditieren oder die öffentliche Meinung manipulieren sollen. Auch kommerzielle Interessen können ein Motiv für Fake News sein. So werden die Nutzer durch völlig frei erfundene Geschichten auf bestimmte Seiten gelockt,um durch dort platzierte Werbung Geld zu verdienen – sogenanntes Clickbaiting.” (Quelle: Deutscher Bundestag)

Das NetzDG: Juristisches Mittel gegen Fake News?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) wurde 2017 eingeführt, um “Hassrede” und Hetze in sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Netzwerkbetreiber müssen protokollieren, wie viele und welche Beschwerden über rechtswidrige Inhalte sie erhalten – und wie sie mit diesen Beschwerden umgehen. Rechtswidrige Inhalte sind zum Beispiel die Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung, aber auch Beleidigung oder Bedrohung. Gegen “Fake News”, also bewusst falsche Behauptungen, wirkt das Gesetz damit aber nur teilweise. Nämlich dann wenn sie sich gegen Personen richten, also bspw. eine Beleidigung darstellen. Falschaussagen ohne Personenbezug wie die Leugnung des Klimawandels werden hingegen nicht erfasst. Wollte man auch diese mit dem Recht bekämpfen, wäre eine mögliche Option die Einführung eines neuen Straftatbestandes.

Fake News vor dem Internet

Fake News ist zurzeit ein absoluter Trendbegriff, aber es gab sie schon immer. So stammen die ältesten bekannten Fake News bereits aus der Antike: Kaiser Ramses II. behauptete im 13. Jahrhundert v. Chr. er hätte die Schlacht von Kardesh nicht verloren, sondern stattdessen gewonnen. Das Ganze ließ er sogar in Stein meißeln. Aber auch manche Journalisten nutzen Fake News, um sich selbst besser darzustellen. In den 80er Jahren gewann eine Reporterin der Washington Post für eine erfundene Story über einen achtjährigen Heroinabhängigen sogar den Pulitzer-Preis, einer der renommiertesten Journalistenpreise. Auch vor dem Internet ließen sich Fake News gut verbreiten, doch das Internet beschleunigt die Verbreitung maßgeblich. Andererseits beschleunigt das Internet genauso die Widerlegung von Fake News.

Framing und Elisabeth Wehling

Anfang des Jahres entfachte die Veröffentlichung des “Framing-Manuals” eine Debatte um Framing im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Laut Duden bedeutet Framing in der Soziologie und den Kommunikationswissenschaften “durch Medienproduzent oder -konsument erfolgende Einbettung eines Themas in einen subjektiven Deutungsrahmen”. Die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling ist der Meinung, dass kein Wort außerhalb von Frames, also Rahmen, gedacht, ausgesprochen und verarbeitet werden kann. Sie beschäftigt sich mit der Wissenschaft hinter dem Framing und erstellte das Framing-Gutachten mit und für die ARD. Das Gutachten schlägt spezielle Frames der Sprache und Sprachbilder vor, die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk genutzt werden können. Die Debatte wurde gerade von rechten Webseiten genutzt, um Stimmung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu machen. Dabei ist er keine “Mitarbeiteranweisung” sondern soll als “Diskussionsgrundlage zur Sensibilisierung bei der Verwendung von Sprache und Sprachbildern” dienen. Das Gutachten ist außerdem schon zwei Jahre alt und viele von den Frames, die debattiert wurden, wurden von Öffentlich-Rechtlichen-Vertretern bisher noch gar nicht in der Öffentlichkeit genutzt, so die Plattform netzpolitik.org, die das Manual veröffentlich hat.

Fake News und Europawahl

Insbesondere im Wahlkampf macht sich die Verbreitung von Fake News und Desinformation bemerkbar. Auch die Europawahl könnte davon beeinflusst werden. Jochen Pöttgen, Leiter der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn, erklärt wie mit einer eigenen Arbeitsgruppe gegen Desinformation vorgegangen wird. Seit 2015 konzentriert sich die sogenannte “Task Force” insbesondere auf Osteuropa, weil dort die meisten Unruheherde lokalisiert wurden.

Dass die Europawahl komplett ohne den Einfluss von außen verlaufen wird, hält Pöttgen für unwahrscheinlich. Von den Parteien und Medien fordert er insbesondere Transparenz. Wenn der Ursprung von Statements nachvollziehbar sei und politische Werbung auch als solche gekennzeichnet werde, könne schon viel erreicht werden. Außerdem steht auch die Regionalvertretung mit einem eigenen Infocenter immer für Rückfragen bereit und setzt sich für einen regen Informationsaustausch zwischen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ein.

Fakten Check Organisationen

Wer wissen möchte, ob es sich bei etwas um Fake News handelt, kann Fakten Check Organisationen nutzen. Deren Aufgabe ist es, Fakten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es gibt sowohl öffentlich rechtliche Fakten Check Organisationen, als auch private Unternehmen. Im Faktenfinder der Tagesschau werden täglich Artikel über Fake News hochgeladen. Das bekannteste Beispiel für ein privates Unternehmen ist die Website mimikama, die sich ganz speziell mit Fake News beschäftigen, die über social media verbreitet werden. Meistens werden Sachen überprüft, die andere Nutzer einsenden, wenn sie das Gefühl haben, es gehe nicht mit rechten Dingen zu. Man kann sich auch darauf verlassen, dass die Überprüfung seriös ist, denn mimikama arbeitet direkt mit Facebook, Polizeidienststellen, sowie Bundes- und Landeskriminalamt zusammen.