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Strafrecht hat Signalwirkung — Prof. Christiane Woopen im Interview über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

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Wer in Deutschland innerhalb der ersten 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, begeht eine Straftat. Zwar bleibt diese bei Wahrnehmung einer Pflicht-Beratung straffrei — rechtswidrig ist sie trotzdem. Warum sollte ein regelmäßig durchgeführter medizinischer Eingriff weiterhin unter dem Stigma der Rechtswidrigkeit stehen? Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission sollte unter anderem prüfen, ob eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts möglich ist. Ein Mitglied dieser Kommission ist Prof. Dr. Christiane Woopen von der Uni Bonn. Im bonnFM Interview haben wir mit ihr über die Ergebnisse der Kommission und die Empfehlung für eine Entkriminalisierung gesprochen.